East of Wallace Tours
Adventures in East Indonesia

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651 a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus (Stand 30.04.2021).

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter EAST OF WALLACE TOURS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt EAST OF WALLACE TOURS den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege; diese Eingangsbestätigung bedeutet noch keine Annahme der Buchung.

Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Reisevertrag kommt mit der Reisebestätigung von EAST OF WALLACE TOURS zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. EAST OF WALLACE TOURS wird dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot von EAST OF WALLACE TOURS, das den Reisenden auf die Abweichung hinweisen wird. EAST OF WALLACE TOURS bleibt an das geänderte Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist EAST OF WALLACE TOURS die Annahme ausdrücklich oder konkludent wie z. B. durch Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

In Abweichung zu den obigen Sätzen gilt bei individuellen, von der Ausschreibung abweichenden Angeboten Folgendes: Auf Wunsch des Kunden erstellt EAST OF WALLACE TOURS diesem ein individuelles, auf diesen angepasstes, Reiseangebot. An dieses Angebot ist EAST OF WALLACE TOURS 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder konkludent wie z.B. durch Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

Die von EAST OF WALLACE TOURS gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 6 möglich.

2. Leistungsbeschreibung, Änderungsvorbehalt vor Vertragsschluss, Inhalt des Reisevertrages

Der Reisevertrag wird durch die Angaben in der Reiseausschreibung von EAST OF WALLACE TOURS oder entsprechenden individuellen Vereinbarungen bestimmt. Videos, die von EAST OF WALLACE TOURS veröffentlicht wurden, sind nicht Teil der Reiseausschreibung, sondern dienen nur der allgemeinen Information der Kunden über Land und Leute.

Orts- und Hotelprospekte sowie Internet-Ausschreibungen, die nicht von EAST OF WALLACE TOURS herausgegeben werden, sind für EAST OF WALLACE TOURS und den Inhalt ihrer Leistungsverpflichtung nicht verbindlich.

Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträger wie z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen sind nicht bevollmächtigt, für EAST OF WALLACE TOURS Vereinbarungen zu treffen oder sonstige Zusagen zu machen, die von der Reisebestätigung abweichen oder nicht dem Inhalt der Reisebestätigung entsprechen.

Sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche sollen in die Reisebestätigung aufgenommen werden, um für EAST OF WALLACE TOURS verbindlich zu sein.

3. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von EAST OF WALLACE TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben unberührt.

EAST OF WALLACE TOURS verpflichtet sich, den Reisenden bei wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich zu benachrichtigen und den Grund dafür anzugeben.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der gebuchten Reise ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von EAST OF WALLACE TOURS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EAST OF WALLACE TOURS in der Lage ist, eine solche Reise für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber EAST OF WALLACE TOURS nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisende in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer und verständlicher Weise zu informieren.

EAST OF WALLACE TOURS behält sich Änderungen der Reiseroute aufgrund Straßen- und Wetterverhältnissen vor. 

4. Preisänderung nach Vertragsschluss

Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, kann EAST OF WALLACE TOURS den Reisepreis bei einer auf Sitzplatz bezogenen Erhöhung vom Reisenden den Erhöhungsbetrag, in anderen Fällen den auf den Einzelplatz des jeweiligen Beförderungsmittels entfallenden anteiligen Erhöhungsbetrag verlangen.

Erhöhen sich bei Abschluss des Reisevertrages die bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, kann der Reisepreis entsprechend anteilig erhöht werden.

Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann EAST OF WALLACE TOURS die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis umlegen. EAST OF WALLACE TOURS hat den Reisenden in diesem Fall über die Preiserhöhung und deren Gründe, sowie die Berechnung der Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich Reisepreissenkungen aus den vorgenannten Kosten an den Reisenden nach Maßgabe des § 651 f Abs. 4 BGB auf Verlangen des Reisenden weiterzugeben. Der Reisende kann eine solche Preissenkung insbesondere dann verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Kosten, die auch zu einer Preiserhöhung führen können, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter geführt hat. Dies ist von Seiten des Reisenden nur bis zum Zeitpunkt der Abreise möglich. In diesem Fall ist EAST OF WALLACE TOURS berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen.

Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat EAST OF WALLACE TOURS den Reisenden unverzüglich zu informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen. Diese Änderungsmitteilung muss bis zum 21. Tag vor Abreisetermin dem Reisenden zugegangen sein. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% des Reisepreises stehen dem Reisenden die vorstehend in Ziff. 3 – Abs. 3 genannten Rechte zu.

5. Zahlung

EAST OF WALLACE TOURS darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer und verständlicher Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 30% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 11 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann, bis 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an EAST OF WALLACE TOURS geleistet werden.

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollem Ausgleich des Reisepreises, wobei Zahlungseingang bei EAST OF WALLACE TOURS maßgebend ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist EAST OF WALLACE TOURS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist direkt gegenüber EAST OF WALLACE TOURS zu erklären. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger vorzunehmen. Sie wird mit Eingang bei EAST OF WALLACE TOURS wirksam.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EAST OF WALLACE TOURS den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, jedoch kann EAST OF WALLACE TOURS stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen sowie dessen, was EAST OF WALLACE TOURS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. EAST OF WALLACE TOURS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. EAST OF WALLACE TOURS berechnet die Entschädigung pauschal nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:

a) Bis inklusive 46 Tage vor Reiseantritt 30%,
b) Vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 50%,
c) Vom 30. bis 16. Tag vor Reiseantritt 60%,
d) Vom 15. bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%,
e) Vom 7. Tag vor Reiseantritt 80%,
f) Am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt: 90% jeweils des Gesamtreisepreises des zurückgetretenen Teilnehmers.

Diese Angaben gelten für unsere Reisen (ohne Flugarrangement) ab/bis Ort des Beginns/ Endes der Reise. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Im Falle einer Rücktrittserklärung durch den Reisenden ist eine Rückerstattung von vermittelten und verbindlich gebuchten Fähr- oder Flugtickets o.ä. durch EAST OF WALLACE TOURS in jedem Falle ausgeschlossen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Dem Reisenden bleibt es in jedem Falle unbenommen, EAST OF WALLACE TOURS nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Storno-Pauschale entstanden ist.

EAST OF WALLACE TOURS behält sich vor, anstelle der vorstehenden pauschalen Stornokosten eine höhere, individuell berechnete Entschädigung in Höhe des konkreten Schadens zu fordern, soweit EAST OF WALLACE TOURS nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist EAST OF WALLACE TOURS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, dem Reisenden im Einzelnen darzulegen und zu belegen.

EAST OF WALLACE TOURS ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

7. Umbuchungen

Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Da EAST OF WALLACE TOURS in der Regel im Umbuchungszeitpunkt die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann EAST OF WALLACE TOURS die Kosten in gleicher Höhe berechnen. Bei anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen, ist EAST OF WALLACE TOURS berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 35 € pro Person zu erheben. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil EAST OF WALLACE TOURS keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat, in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

8. Ersatzteilnehmer

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dieser den etwaigen besonderen Reiseerfordernissen entspricht oder seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 35 € pro Person und Umbuchung. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ausscheidende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner gegenüber EAST OF WALLACE TOURS für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. EAST OF WALLACE TOURS ist verpflichtet, dem Teilnehmer einen Nachweis zu erbringen, in welcher Höhe Kosten durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstanden sind. Flugleistungen sind hiervon ausgenommen. Diesbezügliche Kosten können weder angerechnet noch rückerstattet werden.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. EAST OF WALLACE TOURS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

EAST OF WALLACE TOURS kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben sind und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist sowie auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird.

Bei Nichterreichen der jeweils pro Rundreise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, kann durch EAST OF WALLACE TOURS die Durchführung der Reise mit einer geringeren Teilnehmerzahl gegen Aufpreis gewährleistet werden, wenn EAST OF WALLACE TOURS und der Reisende hierüber eine vertragliche Einigung herbeiführen. Alternativ hält sich EAST OF WALLACE TOURS den Rücktritt bis spätestens 35 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt vor.

Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

EAST OF WALLACE TOURS kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Bei Kündigung aus diesen Gründen behält EAST OF WALLACE TOURS den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge erlangt werden.

12. Mängelanzeige, Mitwirkungspflichten des Reisenden

Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen.

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung, EAST OF WALLACE TOURS oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Soweit eine Reiseleistung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist der Mangel der örtlichen Agentur oder EAST OF WALLACE TOURS in Frankfurt unter den in der Ausschreibung und der Reisebestätigung angegebenen Kommunikationsdaten anzuzeigen.
Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

Die Reiseleitung und die örtliche Agentur sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. EAST OF WALLACE TOURS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.

EAST OF WALLACE TOURS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

13. Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemangels

Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt oder wenn ihm die Reise wegen eines solchen Mangels aus wichtigem, EAST OF WALLACE TOURS erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn EAST OF WALLACE TOURS eine ihr vom Reisenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von EAST OF WALLACE TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von EAST OF WALLACE TOURS nicht zu vertretenen Umstand. Liegt Diebstahl oder Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.

14. Flugreisen

Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesellschaft ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderungsleistung erlischt. Die angebotenen Reisen beginnen jeweils vom in der Reise ausgeschriebenen Flughafen/ Standort. EAST OF WALLACE TOURS kann geeignete inner-indonesische Zubringerflüge vermitteln. Diese sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Reiseleistung. Für etwaige Verspätungen oder Ausfälle und dadurch hervorgerufene Folgen haftet EAST OF WALLACE TOURS nicht. Die Wahl der Zugverbindung oder einer selbst gewählten Fluganreise ist Sache des Reisenden, der für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich ist. Es wird im Hinblick auf etwaige Zug- und Flugverspätungen empfohlen, eine Verbindung zu wählen, welche gewährleistet, dass der Reisende mindestens vier Stunden vor Abflug am Abflugschalter eintreffen. Für Zug und Flugverspätungen und dadurch hervorgerufene Folgen haftet EAST OF WALLACE TOURS nicht.

15. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von EAST OF WALLACE TOURS für reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis des jeweiligen Reisenden beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

EAST OF WALLACE TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, sofern diese Fremdleistungen als solche ausdrücklich in der Reiseausschreibung benannt wurden sind. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. EAST OF WALLACE TOURS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EAST OF WALLACE TOURS ursächlich war.

16. Geltendmachung von Ansprüchen und Informationen über Verbraucherstreitbeilegung

Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber EAST OF WALLACE TOURS geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensersatzanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei der ausführenden Fluggesellschaft zu melden. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

EAST OF WALLACE TOURS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass EAST OF WALLACE TOURS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert EAST OF WALLACE TOURS den Reisenden hierüber in geeigneter Form. EAST OF WALLACE TOURS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

17. Verjährung

Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

18. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunternehmen

Gemäß EU-Verordnung wird EAST OF WALLACE TOURS dem Reisenden die ausführende Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung angeben. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, wird EAST OF WALLACE TOURS dem Reisenden die voraussichtliche Fluggesellschaft angeben und den Reisenden informieren, sobald die Identität feststeht. Wechselt die dem Reisenden genannte Fluggesellschaft, wird EAST OF WALLACE TOURS unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Seite abrufbar: air-ban.europa.eu. Es kann immer wieder vorkommen, dass es am Flughafen zu kurzfristigen Änderungen der Fluggesellschaften kommen kann. In diesem Fall ist der Reisende dazu verpflichtet selbst für Abhilfe zu sorgen.

19. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

EAST OF WALLACE TOURS informiert den Reisenden über allgemeine Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Wir bitten Sie, sich ggf. mit uns in Verbindung zu setzen bzw. sich beim jeweiligen Konsulat zu erkundigen. Der Reisende ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn EAST OF WALLACE TOURS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

EAST OF WALLACE TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst dann, wenn der Reisende EAST OF WALLACE TOURS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, EAST OF WALLACE TOURS hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

20. Versicherungen

EAST OF WALLACE TOURS empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reiserückstritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung.

21. Datenschutz

Alle auf Personen bezogenen Daten, die EAST OF WALLACE TOURS zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die uns durch den Kunden übermittelten personenbezogenen Daten (auch online) werden elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet, auch im Wege des automatisierten Verfahrens. Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu verwendet werden können, die Identität des Kunden zu erfahren wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- oder IP-Adresse. Personenbezogene Daten werden von uns nur erhoben und erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten. Die Erfassung und Verarbeitung der vom Kunden übermittelten Daten findet unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Kunde kann auf Nachfrage unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungstechnische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Die Anfrage ist zu richten an: info@eastofwallace.com. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes Brandenburg erhoben werden. Bitte sehen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung auf www.eastofwallace.com/datenschutz.

22. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und EAST OF WALLACE TOURS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen des Reisenden gegen EAST OF WALLACE TOURS ist Frankfurt der Gerichtsstand. Für Klagen von EAST OF WALLACE TOURS gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz von EAST OF WALLACE TOURS vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, dem entgegenstehen.

23. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Reisebedingungen und die des Reisevertrages nicht berührt.

Veranstalter ist:

EAST OF WALLACE TOURS
Kathrin Bielinski

Alexander-Diehl-Straße 2A
55130 Mainz

Telefon: +49 176 6121 0621
E-Mail: info(at)eastofwallace.com

Formblatt

Pauschalreise-Richtlinie

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651 a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. EAST OF WALLACE TOURS trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt EAST OF WALLACE TOURS über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle ihrer Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden Sie unter www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten-erstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag er-bracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EAST OF WALLACE TOURS hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (65189 Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1, Tel. +49 (0) 611 533 9519, E-Mail: info@ruv.de), kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der EAST OF WALLACE TOURS verweigert werden.

Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist.